21.02.2024

Blogeinträge

In Deutschland gelten spezifische Regelungen für Cannabis Social Clubs. Jeder Club darf höchstens 500 Mitglieder haben und es ist untersagt, Mitglied in mehreren Clubs zu sein. Nur Vereinsmitglieder dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis auf einmal und maximal 50 Gramm pro Monat erhalten. Nichtmitglieder haben keinen Zugang zu Hanf. Es wird vorgeschrieben, dass ein Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit und Wirkstoffgehalt beiliegen muss. Mitglieder unter 21 Jahren dürfen monatlich höchstens 30 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von maximal 10 Prozent erhalten. Das Mindestalter für die Clubs beträgt 18 Jahre und sie müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen, sowie keine Werbung für sich selbst machen. Die Grundstücke, auf denen Cannabis angebaut und gelagert wird, müssen umzäunt und gesichert sein, mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Mindestabstände zu Schulen und Kitas müssen eingehalten werden. Die Clubs müssen genau dokumentieren, woher sie die Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und wie viel Cannabis sie produzieren und abgeben. Der Konsum von Cannabis und Alkohol in den Vereinsräumen ist nicht gestattet. Obwohl der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit grundsätzlich erlaubt ist, gibt es Einschränkungen, wie das Verbot des Kiffen´s im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten. Auch in Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr untersagt.

Cannabis Sozial Club Spandau

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